Wie in diesem Post bereits berichtet hatten wir uns in einem Petitionschreiben an die Ministerpräsidentin und die Fraktionen des Landtags dafür eingesetzt, dass für Jüchen bei der Windkraft Sonderregelungen getroffen werden, weil wir mehr als ein Drittel unserer Gemeinde für den Tagebau abgegeben haben und ohnehin durch den Tagebau mehr als genug Energiebeiträge geleistet haben.
Diesem Ansinnen erteilte jetzt die Staatskanzlei eine Absage und verwies stattdessen seicht an den Regionalrat.
In Ihrem Antwortschreiben führt die Staatskanzlei auf: "Die
Regionalplanung berücksichtigt dabei im Gegenstromverfahren
selbstverständlich auch die Planungen der einzelnen Kommunen. Einzelne
Gemeinden werden dabei weder bevorzugt betrachtet noch ausgespart."
Nicht, dass wir im Wahlkampf anderes erwartet hätten, aber so ärgert uns doch, dass die Rot-Grüne-Landesregierung die besondere Belastungssituation Jüchens nicht zur Kenntnis nimmt, obgleich uns das Land doch bereits den Tagebau aufgebürdet hat, der für viele Strukturprobleme in unserer Gemeinde verantwortlich ist.
Die Antworten der Landtagsfraktionen stehen noch aus.Große Erwartungen haben wir aber auch daran nicht. Wir werden uns nun mit dem Beteiligungsverfahren auseinandersetzen, dass der zuständige Regionalrat als Entscheidungsträger zu initiieren hat und versuchen dort unsere Argumente anzubringen.
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