Wenn Dein Haus an Wert verliert,
sollten Parteien Deine Stimme verlieren.
Das eigene Heim ist kein Risiko-Investment.
Insbesondere die südlichen Bereiche Hochneukirchs bekommen zu spüren, wie belastend das Leben an der Tagebaukante ist.. Staub, Schmutz und Lärm verleiden den Anwohnern das Leben in ihren gepflegten Eigenheimen, die ob der Situation auch noch zunehmend an Wert verlieren.
Andrea Müller, Margret Granderath und Doris Huppertz bringen es auf den Punkt: hier im Süden Hochneukirchs zu leben wird immer unattraktiver. Nicht nur, dass sie täglich den schwarzbraunen Staub von Terrassen und Möbeln beseitigen müssen, sondern unerträglich ist für sie der Lärm, den die Tagebaumaschinen produzieren. Alle drei haben die Erfahrung gemacht, dass ihre Lärmbeschwerden ins Leere liefen.
Vor allem Doris Huppertz hat wegen des Lärms Schlafstörungen entwickelt. Sie denkt öfter darüber nach, ihr Haus zu verkaufen und wegzuziehen. Allerdings sind ob der Situation und Lage die Immobilienpreise deutlich gesunken. Und verschenken will man sein Haus schließlich auch nicht. Zu den sinkenden Hauswerten tragen auch die Bergschäden bei, die an vielen Häusern entlang des Tagebaurands erkennbar sind. Was bleibt also übrig, ein staubiges Dasein am Grubenrand?
Unsere Lösung
Hinsichtlich der Staub- und Lärmemmissionen braucht es mehr und wirksamere Maßnahmen des Tagebaubetreibers RWE. Hinsichtlich der Bergschäden ist eine Gesetzesänderung im Bergrecht nötig, die eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Tagebautreibenden vornimmt.
Bereits seit vielen Jahren hat sich die FWG der beschriebenen Probleme angenommen. Im Rat und seinen Ausschüssen hat sie immer wieder gefordert, dass RWE endlich wirksame Maßnahmen gegen die Staub- und Lärmemissionen ergreifen muss. Leider haben sich mehrheitlich die Parteien im Rat den Forderungen nicht angeschlossen.
Die Bergschäden an ihren Eigenheimen von RWE anerkannt zu bekommen, gleicht einem Kampf David gegen Goliath. Bereits 2008 haben wir die Situation mittels einer strukturierten Bürgerbefragung dokumentiert und kartographiert und dem Landtag NRW zur Verfügung gestellt. Dadurch konnte immerhin eine Forderung der FWG nach einer „Anrufungsstelle Bergschaden“ erfüllt werden, in der nun ein Richter Schlichtungsentscheidungen herbeiführt. Um auch die letzte FWG-Forderung umzusetzen, braucht es eine bundesgesetzliche Änderung im Bergrecht, nämlich die Umkehr der Beweislast. Dann müsste nicht der Bürger nachweisen, dass er einen Bergschaden hat, sondern der Tagebautreibende, dass er nicht Verursacher ist.
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