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Landstraße 354n


Bürger lehnen die Planung für die L354n ab. Wir auch. 
Keine Landstraße am Rande Hochneukirchs !
 
Zwischen der Birkenallee im Süden Hochneukirchs und der A46 soll eine Landstraße gebaut werden, die zusätzlich zum Tagebau-, Autobahn- und Bundesbahnlärm, Schmutz und Staub eine weitere Belastung für die Anwohner bedeutet. Die Bürger und damit auch die FWG lehnen diese Pläne ab. Außerdem würde der letzte Grüngürtel in diesem Bereich zerstört.
Die „alte“ Landstraße 354 ist seinerzeit dem Tagebau zum Opfer gefallen. Nachdem der Tagebau nun weiter gewandert ist, soll eine neue L 354 entstehen. Die FWG konnte in Erfahrung bringen, dass die ursprüngliche Trassenplanung verändert worden war und eine Absicht besteht, die L 354n zwischen Autobahn und Wohnbebauung mitten durch den dortigen Grüngürtel zu legen. Im Jahr 2007 plante man die L354n noch hinter der A46. Dies war RWE aber zu teuer, also wurde 2009 umgeplant. Die FWG informierte die Hochneukirchener Bürger mittels mehrerer Flugblattaktionen. Die Bürger reagierten sofort und positionierten sich klar gegen diese Planung, da sie bereits genug Belastungen durch den Tagebau auszuhalten haben. Bürgermeister Zillikens erklärte, er halte die Landstraße vor der Autobahn für die beste Lösung.


Unsere Lösung:
Die FWG hatte ab dem ersten Tag von einer krassen Fehlplanung gesprochen und die Landstraße im Sinne der Bürger abgelehnt. Die Landstraße gehört hinter die Autobahn. Damit würde sie auch der Erschließung der zu rekultivierenden Tagebauflächen dienen.  
 CDU und FDP haben sich bis heute nicht im Sinne der Bürger Hochneukirchs geäußert. Die Grünen üben sich nur in Diskreditierung der FWG, statt sich mit der Sache zu befassen. 2013 haben CDU, SPD, FDP und Grüne einer Vereinbarung mit RWE über die künftige Zusammenarbeit zugestimmt. Darin wird auch die L354n angesprochen. Eine Festlegung der Trasse hinter die Autobahn wollte man nicht aufnehmen. Wir haben diese Vereinbarung daher konsequent abgelehnt. Die Beplanung dauert nun bereits über 6 Jahre. Vor der anstehenden Kommunalwahl wird es offenbar keine abschließende Entscheidung mehr geben. Ein Schelm, der dabei Böses denkt.  
Allen Parteien gemein ist, dass sie den Bürgern vormachen, das Trassenplanungsverfahren laufe noch. Das ist zwar formal richtig, aber die FWG hat die geänderten Planungsabsichten durch sichere Quellen bestätigt bekommen. Dazu wollten wir die Pläne, die vom Landesbetrieb Straßen NRW entworfen wurden, dort einsehen. Das wurde uns zunächst verwehrt. Erst eine Petition verschaffte uns Zugang zu den Informationen und bestätigte die uns bekannt gewordenen Planungsabsichten.  
Bürgermeister Zillikens drohte uns nach der Verteilung eines Flugblattes mit strafrechtlichen Konsequenzen, weil er Aussagen mit denen ihn die FWG zitierte, für rufschädigend hielt. Davon ließen und lassen wir uns nicht beeindrucken und setzen uns weiter für die Hochneukirchener und eine in ihrem Sinne liegende Trassenplanung südlich der A 46 ein.

2 Kommentare:

  1. Durch die Medien wurde hinsichtlich des Lärmschutzes im Bereich Hochneukirch Süd bekannt gegeben,daß ein erhöhter Lärmschutzwall entlang der A46 gebaut werden sollte. Es wurde aber bislang nur ein Teilstück bis zur Holzer Str. gebaut.Sollte es das gewesen sein was hinsichtlich Lärmschutz für Hochneukirch getan wurde oder darf man auf weitere Baumaßnahmen hoffen? Der Lärm von Seiten des Tagebaus und der A46 ist für die Bürger insbesonders der Anlieger der Birkenallee nicht mehr zu ertragen. Beteiligt sich die Rheinbraun an verbesserte Lärmschutzfenster an den Häusern damit man nachts auch halbwegs schlafen kann?

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    1. Nach unserem Kenntnisstand wird die Lärmschutzwand nicht weitergeführt. Dies haben wir in 2012 gegenüber der zuständigen Bezirksregierung schriftlich kritisiert und erhielten zwei mal eine negative Antwort. Die Wand wird insgesamt 492 m lang und 7 m hoch. So wurde 2010 entschieden. Diese Entscheidungen werden nicht in Jüchen gefällt, sondern – in Zusammenarbeit mit RWE – von der Bezirksregierung.
      Zu der Frage mit den Lärmschutzfenstern: RWE hat eine diesbezügliche Kostenübernahme auf Nachfrage im Planungsausschuss abgelehnt. Im Ergebnis müsste das also jeder Betroffene selbst bezahlen. Wir haben seinerzeit die vertraglichen Vereinbarungen (Nachfolgevereinbarungen zum Abschluss Umsiedelung von Otzenrath/Spenrath) mit RWE abgelehnt, weil es die Gemeinde aus unserer Sicht zu reinen Bittstellern macht. Hier hätte man konkrete Vereinbarungen, auch zum Lärmschutz, mit RWE treffen können (respektive müssen).

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